|
Die Deutsche Burgenvereinigung ist
föderal organisiert.
Die meisten Landesgruppen sind für die Gebiete der
entsprechenden Bundesländer zuständig.
Ausnahmen: Für Nordrhein-Westfalen
sind die LG Rheinland und die LG Westfalen-Lippe zuständig, die sich nach
den Grenzen der beiden Landschaftsverbände richten. Die LGs
Rheinland-Pfalz/Saarland und Berlin-Brandenburg betreuen die Mitglieder
von zwei Bundesländern, die LG Nord sogar von dreien (Schleswig-Holstein,
Hamburg und Bremen). |