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Die Deutsche Burgenvereinigung ist föderal organisiert. Die meisten Landesgruppen sind für die Gebiete der entsprechenden Bundesländer zuständig. Ausnahmen: Für Nordrhein-Westfalen sind die LG Rheinland und die LG Westfalen-Lippe zuständig, die sich nach den Grenzen der beiden Landschaftsverbände richten. Die LGs Rheinland-Pfalz/Saarland und Berlin-Brandenburg betreuen die Mitglieder von zwei Bundesländern, die LG Nord sogar von dreien (Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen). |
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