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Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum (APD)

Die Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum (APD) ist eine gemeinsame Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände und der Deutschen Burgenvereinigung. Die APD ist beim Bundestag in die öffentliche Liste für Sachverständige eingeschrieben und vertritt die Interessen des privaten Denkmaleigentums bei den Anhörungen zu Gesetzgebungsvorgängen zum Denkmalschutzrecht, Steuerrecht, Baurecht etc. Sie hält Verbindung zu den Abgeordneten des Bundestages und der Landtage sowie zu den entsprechenden Ministerien und beobachtet Entwicklungen zu Denkmalfragen im Bereich Rat und Kommission der EU. Die APD pflegt ferner Verbindungen zu den Landesdenkmalämtern und Denkmalschutzbehörden und arbeitet mit in nationalen und internationalen Denkmalverbänden zusammen, wie z. B. dem Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz und der Union of European Historic Houses Associations.

 
Kontakt: Klaus von Heimendahl (Geschäftsführer APD),
Am Neuen Garten 25,
14469 Potsdam,
Tel. und Fax 0331/2701584,
eMail k.v.heimendahl-apd@t-online.de
 
Die folgenden Stellungnahmen informieren Sie über die aktuelle Arbeit der APD:
 
Steuergesetzgebung
 
Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
Nachlese zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
630-DM-Gesetz
Urteil FG Köln zur Anerkenntnis von Aufwendungen für den Denkmalschutz
Reduzierte Mehrwertsteuer für Arbeiten am Denkmal