Stiftung der Deutschen
Burgenvereinigung
| Ziele und Aufgaben |
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Die 1993 gegründete Stiftung der Deutschen Burgenvereinigung tritt für die Pflege, den Schutz und die Erhaltung von Denkmalen, insbesondere von historischen Wehr- und Wohnbauten ein. Dem drastisch fortschreitenden Verfall der Baudenkmale versucht sie durch rechtzeitige fundierte Bauanalyse und gezielten Einsatz entgegenzuwirken. Dies geschieht unter Mitwirkung des Beirats für Restaurierung und des Wissenschaftlichen Beirats der seit 1899 bestehenden Deutschen Burgenvereinigung. Durch diese fundierte Grundlagenarbeit können akute Gefährdungen von Objekten schnell erkannt und geeignete Maßnahmen zur Rettung eingeleitet werden. |
| Unser Problem |
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Die Zahl der Bauten, die unrettbar verloren sind, steigt Jahr für Jahr dramatisch an. Insbesondere in den neuen Bundesländern fehlen die Mittel, die oft leerstehenden Gebäude notdürftig instand zu halten. Da sie meist nicht zu den "Sonntagsdenkmalen" zählen, scheint ihr Schicksal häufig längst besiegelt: Öffentliche Mittel fließen in die Großprojekte, die kulturellen Kleinschätze werden sich selbst überlassen. |
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Die Stiftung liefert anhand einer Dringlichkeitsliste die erforderlichen Unterlagen, nach denen entschieden werden kann, welche Objekte wann und mit welchem finanziellen Aufwand noch vor dem endgültigen Verfall gerettet werden können. Nur eine solche Basisarbeit garantiert, dass die Preise und Fördermittel letztlich den Objekten zugute kommen, die sie am notwendigsten brauchen. |
| Unsere Bitte |
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Helfen Sie uns beim Einsatz für die Erhaltung unseres kulturellen Erbes, das nicht nur aus monumentalen Bauwerken besteht. Die unendlich vielen unbekannteren Burg-, Schloss- und Gutsanlagen, die den besonderen Charme unserer Kulturlandschaften ausmachen, benötigen dringend unserer Fürsorge und Ihrer finanziellen Unterstützung! Ihre Spende trägt dazu bei, diese über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaften zu erhalten. |
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Was geschieht mit Ihrer Hilfe? |
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Die Stiftungsmittel können auf zweierlei Art eingesetzt werden: |
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1. Für die direkte Förderung von Erhaltungs- und
Restaurierungsmaßnahmen, zur Förderung eines bestimmten Objektes oder zur
Förderung der Basisarbeit. Bisher können hier nur Anschubfinanzierung geleistet
werden. Diese können jedoch, sinnvoll eingesetzt, die Freigabe erheblich
größerer finanzieller Mittel z. B. durch die zuständigen Denkmalbehörden oder
andere Geldgeber bewirken. |
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Hasso Freiherr von Senden Stiftungsvorstand |