Stiftung der Deutschen Burgenvereinigung


Soforthilfe für bedrohte Baudenkmale in Deutschland

Ziele und Aufgaben

Die 1993 gegründete Stiftung der Deutschen Burgenvereinigung tritt für die Pflege, den Schutz und die Erhaltung von Denkmalen, insbesondere von historischen Wehr- und Wohnbauten ein. Dem drastisch fortschreitenden Verfall der Baudenkmale versucht sie durch rechtzeitige fundierte Bauanalyse und gezielten Einsatz entgegenzuwirken. Dies geschieht unter Mitwirkung des Beirats für Restaurierung und des Wissenschaftlichen Beirats der seit 1899 bestehenden Deutschen Burgenvereinigung. Durch diese fundierte Grundlagenarbeit können akute Gefährdungen von Objekten schnell erkannt und geeignete Maßnahmen zur Rettung eingeleitet werden.

 
Unser Problem

Die Zahl der Bauten, die unrettbar verloren sind, steigt Jahr für Jahr dramatisch an. Insbesondere in den neuen Bundesländern fehlen die Mittel, die oft leerstehenden Gebäude notdürftig instand zu halten. Da sie meist nicht zu den "Sonntagsdenkmalen" zählen, scheint ihr Schicksal häufig längst besiegelt: Öffentliche Mittel fließen in die Großprojekte, die kulturellen Kleinschätze werden sich selbst überlassen.

 

Die Stiftung liefert anhand einer Dringlichkeitsliste die erforderlichen Unterlagen, nach denen entschieden werden kann, welche Objekte wann und mit welchem finanziellen Aufwand noch vor dem endgültigen Verfall gerettet werden können. Nur eine solche Basisarbeit garantiert, dass die Preise und Fördermittel letztlich den Objekten zugute kommen, die sie am notwendigsten brauchen.

 
Unsere Bitte

Helfen Sie uns beim Einsatz für die Erhaltung unseres kulturellen Erbes, das nicht nur aus monumentalen Bauwerken besteht. Die unendlich vielen unbekannteren Burg-, Schloss- und Gutsanlagen, die den besonderen Charme unserer Kulturlandschaften ausmachen, benötigen dringend unserer Fürsorge und Ihrer finanziellen Unterstützung! Ihre Spende trägt dazu bei, diese über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaften zu erhalten.

 

Was geschieht mit Ihrer Hilfe?

Die Stiftungsmittel können auf zweierlei Art eingesetzt werden:

1. Für die direkte Förderung von Erhaltungs- und Restaurierungsmaßnahmen, zur Förderung eines bestimmten Objektes oder zur Förderung der Basisarbeit. Bisher können hier nur Anschubfinanzierung geleistet werden. Diese können jedoch, sinnvoll eingesetzt, die Freigabe erheblich größerer finanzieller Mittel z. B. durch die zuständigen Denkmalbehörden oder andere Geldgeber bewirken.
Die Entscheidung der Stiftung für eine Mittelvergabe an ein bestimmtes Objekt schließt grundsätzlich die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Denkmalbehörden, die Einbeziehung von Fachleuten im Denkmalschutz, die Abstimmung aller Maßnahmen mit dem Eigentümer und die Sicherung der Kontinuität der Maßnahmen mit ein.

2. Für die Vergabe von Preisen an Initiativen zur Erhaltung eines bestimmten Objektes, für eine vorbildliche, denkmalgerechte Restaurierung und für gelungene Konzepte und Methoden zur Erhaltung und Nutzung. Die Stiftung prämiert jedes Jahr vor allem ehrenamtliche Tätigkeiten von Bürgerinitiativen, Vereinen und Einzelpersonen und stellt damit dringend erforderliche Mittel für die Fortführung der Arbeiten zur Verfügung.
 

Hasso Freiherr von Senden
Stiftungsvorstand