Presseerklärung zum Tag des Offenen Denkmals 2021 der APD

Presseerklärung zum Tag des Offenen Denkmals 2021:

Dank an den Bund, Appell an die Länder. Hervorragende Denkmalförderung durch den Bund! Doch die für Kultur verantwortlichen Ländern müssen private Denkmaleigentümer besser unterstützen

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Berlin – „Dem Bund müssen wir – im Gegensatz zu den Ländern - hinsichtlich der Denkmalförderung in diesem Jahr ein großes Lob aussprechen und sehr danken. Monika Grütters, die Beauftragte für Kultur und Medien, hat dafür gesorgt, dass im Haushaltsplan 2021 Denkmalfördermittel in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro bereitgestellt wurden“, so Hubertus von Dallwitz, Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum, anlässlich des Tages des offenen Denkmals am 12. September 2021. Allein das Denkmalschutz-Sonderprogramm DS X (röm. 10) wurde zu Beginn des Jahres mit 70 Millionen Euro ausgestattet. Das entspricht in etwa einer Verdoppelung des üblichen Fördervolumens.

Doch was auf Bundesebene zurzeit vorbildlich ist, lässt in den 16 Ländern, die wegen ihrer Kulturhoheit für Denkmalschutz und Denkmalpflege verantwortlich sind, zu wünschen übrig. Zum einen fehlt es in 13 der 16 Landesregierungen an der Bereitschaft, ebenfalls ausreichende Denkmalförderetats bereitzustellen, um dringende Erhaltungsmaßnahmen an Jahrhunderte alten Baudenkmälern zu bezuschussen. Baden-Württemberg, Bayern und Berlin haben durchschnittlich bis zu sieben Mal mehr Fördergeld je Baudenkmal in ihren Denkmaltöpfen, als einige norddeutsche Landeshaushalte.

Zum anderen verhindern Denkmalbehörden zu oft die Umnutzung denkmalgeschützter Gebäude im ländlichen Raum. Dabei handelt es sich meist um ehemals landwirtschaftlich genutzte, heute leerstehende Gebäude, wie Scheunen, Rinder- und Pferdeställe. Diese haben in vielen Fällen nicht den Status eines Einzeldenkmals, sondern stehen mit anderen erhaltenswerten Gebäuden unter Ensembleschutz. Durch eine zu enge Auslegung der Denkmalschutzgesetze durch die Denkmalbehörden werden geplante Umnutzungen verhindert. Doch Leerstand führt langfristig zum Verfall solcher zumeist landschaftsprägenden Bauten. Und eine beantragte zusätzliche Tür in einer denkmalgeschützten Fassade führt noch nicht zu einer Verringerung des Denkmalwertes. Die Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum appelliert deshalb an alle Denkmalbehörden, Umnutzungen zu ermöglichen und dadurch notleidende Baudenkmäler zu retten."

Die von der Deutschen Burgenvereinigung und den Familienbetrieben Land und Forst gegründete Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum vertritt die Interessen von mehr als 1.200 privaten Denkmaleigentümern gegenüber Bund und Ländern in Fragen des Denkmalrechts.

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Pressekontakt:
Hubertus v. Dallwitz
Geschäftsführer
Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Tel. 030 - 40 58 57 07
www.deutsche-burgen.org
www.FabLF.de

 

Presseerklärung zum Tag des Offenen Denkmals 2020:

Chance Denkmal: Neu denken!
Die Nachhaltigkeit historischer Häuser muss in die Energiegesetze
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Berlin – Vor zwei Jahren hat das Jahr des europäischen Kulturerbes die Wahrnehmung unserer vielfältigen Baudenkmäler erweitert. Auch der kleine Denkmalabschlag bei der neuen Grundsteuer (ab 01.01.2025) spiegelt eine verbesserte Wertschätzung unseres baulichen Kulturerbes wider. Doch im Rahmen der Klimadebatte und neuer gesetzlicher Regelungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen werden die Vorteile unserer Baudenkmäler übersehen. „Das neue Gebäudeenergiegesetz muss die Gesamtenergiebilanz von Gebäuden berücksichtigen! Sonst werden für Neubauten nach wie vor klimaschädliche Baustoffe verwendet. Die CO2-Emission, die bei der Herstellung der Baumaterialien entsteht, muss unbedingt mit bewertet werden!“, so Hubertus v. Dallwitz, Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum.
Historische Häuser sind in der Regel mehrere Jahrhunderte alt und haben deswegen eine hervorragende energetische Gesamtenergiebilanz. Diese energetische Nachhaltigkeit entstand aus mehreren Gründen:
•    Die Materialien, mit denen historische Häuser hergestellt wurden, sind im Gegensatz zu modernen Baustoffen durchweg ökologisch. Für den Bau von Burgen, Bauern- und Bürgerhäusern wurden meist lokal gewonnene, natürliche Baustoffe wie Naturstein, Ziegel, Lehm und Holz verwendet.
•    Baumaterialien wie Beton, Aluminium und Kunststoffe, bei deren Herstellung viel Energie verbraucht und CO2 freigesetzt wird, sind nur selten in Baudenkmälern anzutreffen.
•    Schon immer war das Bauen und Erhalten von denkmalgeschützten Gebäuden ressourcenschonend, schadhafte Elemente wurden und werden nur im Notfall ausgetauscht. Stattdessen ist die denkmalgerechte Reparatur üblich.
Wegen ihrer geringen CO2-Emission haben historische Gebäude das Gleichgewicht des Kohlenstoffdioxidgehalts in der Erdatmosphäre nicht messbar verändert. Dennoch sind wir Denkmaleigentümer bemüht, zur Klimaneutralität des Gebäudebestands beizutragen. Doch dass der Gesetzgeber diese gute Eigenschaft der besonders alten Häuser nicht im Gebäudeenergiegesetz berücksichtigen wird, können wir nicht hinnehmen. Deshalb fordert die Aktionsgemeinschaft:
Die Energiebilanz alter und neuer Gebäude muss ganzheitlich betrachtet werden, das heißt über deren gesamte Lebensdauer! Dazu gehört auch die ökologische Bewertung der vorhandenen Bausubstanz im Sinne der sog. Grauen Energie, die für Herstellung und Errichtung von Gebäuden aufgebracht wurde. Statt nur den aktuellen Gebäudeenergieverbrauch zu bewerten, muss der Energieverbrauch und die CO2-Mengen bewertet werden, die bei der Herstellung der Baumaterialien im gesamten Lebenszyklus des Gebäudes freigesetzt wurden. Ob ein Bau Wände aus Naturstein und Holzfenster hat, oder aber Betonwände, Wärmedäm-mung und Kunststofffenster, ist für die CO2-Bilanz eines Gebäudes mit entscheidend. Im Gebäudeenergiegesetz fehlt dieses Bewertungssegment. Deshalb fordert die Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum den Gesetzgeber dringend auf, das Gebäudeenergiegesetz nachzubessern.

Die von der Deutschen Burgenvereinigung und den Familienbetrieben Land und Forst gegründete Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum vertritt die Interessen von mehr als 1.200 privaten Denkmaleigentümern gegenüber Bund und Ländern in Fragen des Denkmalrechts.
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Pressekontakt:
Hubertus v. Dallwitz
Geschäftsführer
Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Tel. 030 - 40 58 57 07
www.deutsche-burgen.org
www.FabLF.de
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Presseerklärung zum Tag des Offenen Denkmals 2019

AKTIONSGEMEINSCHAFT PRIVATES DENKMALEIGENTUM
„Wir sind weitaus mehr“
Denkmal-Initiativen verweisen auf große Zahl privater Denkmaleigentümer
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Berlin, 26. August 2019 - Wenn der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform die Besonderheiten
von Baudenkmalen nicht mehr berücksichtigt, kann dies bei den betroffenen Denkmaleigentümern zu einer Abgabenerhöhung von bis zu vierzig Prozent führen. Davor warnen gemeinsam sechs große Denkmalpflegeinitiativen nicht nur in einem Brief an Finanzminister Olaf Scholz, sondern auch in vielen Gesprächen mit einzelnen Abgeordneten und Fachleuten.
Anstelle der entfallenden Ermäßigungsmöglichkeiten schlagen die bundesweit tätigen Einrichtungen einen pauschalen Denkmalabschlag von 25 Prozent vor. Eine solche unbürokratische Lösung entspräche der vergleichbaren, ebenfalls gemeinwohlorientierten Regelungen für den geförderten Wohnbau. Für die knapp 4 Prozent der unter Denkmalschutz stehenden Immobilien ist sie einfach umsetzbar. Damit könnten nicht nur die typischen Belastungen von Baudenkmalen, wie Überalterung, Übergröße, nicht behebbare Baumängel, unorganischer Aufbau der Raumanordnung, nicht nutzbare Räume, u.a. ausgeglichen werden. Auch die bekannten Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, Nutzungseinschränkung und große Unterhaltslasten würden mit dem Denkmalabschlag anerkannt und honoriert werden.
Wichtig dabei ist eine einheitliche und bundesweite Regelung über das Steuerrecht.
Anlässlich des anstehenden Tages des offenen Denkmals am 8. September weisen die sechs Denkmalpflegeinitiativen ausdrücklich darauf hin, dass zwei Drittel der fast 800.000 Baudenkmale in Deutschland in privater Hand sind. Es sind die privaten Denkmaleigentümer, die den wesentlichen Beitrag zur Erhaltung unseres kulturellen Erbes leisten. Dazu zählen nicht nur die gern zitierten Besitzer von Schlössern und Burgen, sondern vor allem die Eigentümer von Hunderttausenden denkmalgeschützter Fachwerkbauten, ländlichen Anwesen, Bürgerhäusern, gründerzeitlichen Reihenhäusern und historischen Handwerker- und Kaufmannshäusern sowie die vielen Denkmale unterschiedlicher Gattungen, um die sich engagierte Fördervereine kümmern. Es sind nicht nur die unter Denkmalschutz stehenden Kirchen und Schlösser, die unsere Städte und Landschaften prägen, sondern gerade auch die Vielzahl privater Wohnbauten und Anlagen. Der Tag des offenen Denkmals am 8. September sei daher allen Politikern ans Herz gelegt, die in den nächsten acht Wochen über die Details der Grundsteuerreform zu entscheiden haben.
Die sechs bundesweit aktiven Organisationen, deren Mitglieder sich im Denkmalschutz engagieren oder die Interessen von privaten Denkmaleigentümern vertreten, haben ihren Lösungsvorschlag bereits dem zuständigen Fachausschuss des Bundestags übergeben. Zum Denkmalbündnis gehören die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland, die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst.
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Hubertus v. Dallwitz
Geschäftsführer
Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum
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