Landesgruppe Rheinland
Die Landesgruppe Rheinland ist gesegnet mit einer Fülle an Burgen und Schlössern vor der Haustüre. Keine andere Landschaft in Europa bietet so viele Prachtbauten auf engem Raum. Allein 880 Burgstellen verteilen sich auf den Landschaftsverband Rheinland, das Gebiet, wo die Mitglieder der Landesgruppe Rheinland zuhause sind. Dieser Reichtum an Wehrbauten ist auf die Zeiten zurückzuführen, als sich die Kölner Erzbischöfe, die Grafen und späteren Herzöge von Jülich und die Eifler Fürstengeschlechter die Macht in diesem Gebiet teilten.
Entsprechend der vielen beeindruckenden Schlösser und Burgen mit ihren barocken Parks, englischen Landschaftsgärten und Museen führen uns unsere regelmäßigen Ausflüge in private, wie staatlich geführte Häuser, deren spannenden Geschichten uns oftmals durch die Besitzer, aber auch durch Fachleute näher gebracht werden. Darüber hinaus bieten wir den Vereinsmitgliedern durch Vernetzung und Kooperationen mit den Denkmalämtern, der Uni Düsseldorf und den Ministerien ein vielfältiges Programm an Vorträgen, Ausstellungsbesuchen, Kamingesprächen und wissenschaftlichen Tagungen.
Mit 430 Mitgliedern die zahlenmäßig stärkste Landesgruppe, verstehen wir uns seit 1973 als Gemeinschaft von Burgenfreunden, die eine gemeinsame Leidenschaft teilen. Wir freuen uns daher über jeden neuen Burgenbegeisterten, der sich für unsere Aktivitäten interessiert.
Sollten Sie noch weitere Fragen zur Landesgruppe Rheinland haben, wenden Sie sich gern an den Vorsitzenden.
Kontakt
Christian Vonderreck
c/o HSMV Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Grafenberger Allee 337b
40235 Düsseldorf
Telefon: +49 211 / 875 42 258
Fax : +49 211 / 875 42 252
E-Mail: vonderreck@deutsche-burgen.org
Vorstand
Christian Vonderreck (Vorsitzender)
Detmar Westhoff, M.A. (stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Johanna Bos
Stefan Drzisga
Friedrich Graf zu Eulenburg und Hertefeld
Reinald Frankewitz
Tilla Freifrau von der Goltz
Kuratorium:
Dr. Wulff Aengevelt, Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
Andrés Ebhardt, Executive Director bei UBS Europe SE
Prof. Dipl.-Ing. Architekt Thomas M. Fürst, AIV Fürst Architects GmbH
Peter Overlack, Vorstand OQEMA AG
Rüdiger Reinke, Partner, Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Heinrich Ico Prinz Reuß, Rechtsanwalt, Kanzlei Prinz Reuß
Ulrich Schönleiter, Burg Niederkastenholz
Dr. Wolfgang Vogel-Claussen
Paul P. Werhahn
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Erläuterung der Beschlussvorschläge zu Satzungsänderungen
Zahlreiche Anregungen zur Satzungsreform bezogen sich auf redaktionelle Hinweise oder Begrifflichkeiten. Zumeist konnten diese Änderungsempfehlungen nachvollzogen werden und die AG Satzungsreform schlägt vor, diese anzunehmen.
Aufgrund der Eingaben wurden drei Änderungen, die anders sind als der ursprüngliche Vorschlag, durch die AG Satzungsreform als Beschlussempfehlung übernommen:
Eine wesentliche Änderungen ist, dass entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, die Kann-Bestimmung mit der Mitglieder des Vorstands finanziell hätten entschädigt werden können, nur auf Tätigkeiten beschränkt, die außerhalb des Vorstandsamts liegen.
Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, bei den Präsidiumswahlen ein Wahlleiter nicht mehr durch das Präsidium bestimmt werden soll, sondern von der Versammlung gewählt wird. Das Präsidium kann dann nur noch einen Wahlleiter vorschlagen, diesen aber nicht mehr bestimmen.
Schließlich gab es viel Widerspruch zu der Regelung, wonach das Präsidium eine Wahlordnung hätte erlassen können. Hier empfiehlt die AG Satzungsreform jetzt, diese Möglichkeit zu streichen und stattdessen ein Wahlprocedere genauer in der Satzung zu beschreiben.
Im Zuge der weiteren Befassung mit den Eingaben fielen auch der AG Satzungsreform noch Veränderungsbedarfe auf. So lassen sich vielleicht einige Regelungen sprachlich klarer und nachvollziehbarer fassen, weswegen hierzu einige Änderungen vorgeschlagen werden.
Andererseits gibt es Vorschläge zur Ergänzung.
Größter Widerspruch entzündet sich an dem vorgeschlagenen Listenwahlverfahren bei den Präsidiumswahlen. Diese war aus zwei Gründen vorgeschlagen worden. Erstens funktioniert ein Präsidium dann am besten, wenn es ein gutes Team bildet, sich also schon vorher findet und als Liste antritt. Zweitens verkürzt eine Listenwahl die Wahlprozedur auf einer Mitgliederversammlung erheblich. Deswegen schlägt die AG Satzungsreform zwar vor, bei einer Listenwahl bleiben zu können, wenn 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung für jedes Präsidiumsmitglied nur ein Wahlvorschlag vorliegt, also mit der Einladung eine Liste verschickt wird.
Wenn es aber Einzelkandidaten gibt, soll die Mitgliederversammlung entscheiden, ob sie die Besetzung einzelner Präsidiumsposten aus mehreren Kandidaten auswählen möchte.
Das soll aber nur gelten, wenn die Kandidaten zuvor einer Einzelwahl zugestimmt haben und mit der Einladung zur Mitgliederversammlung vorstellen, damit sich die Mitglieder schon vor der Sitzung ein Bild von den Kandidaten machen können.
Eine Listenwahl wird auch vorgeschlagen, wenn es 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung mehrere Wahllisten gibt, aber keine Einzelkandidatenvorschläge gibt.
Gibt es für einzelne Präsidiumsposten mehrere Kandidaten, entscheidet die Mitgliederversammlung, ob sie eine Einzelwahl zulassen möchte. Damit bleiben Kampfabstimmungen zu einzelnen Präsidiumsposten möglich. Gibt es aber keine Gegenkandidaten kann das Wahlprocedere in einer Mitgliederversammlung damit deutlich abgekürzt werden. Schließlich gab es auch Kritik an den Vorschlägen, die die AG Satzungsreform zurückweist.
Hier finden sie die Eingaben der Landesgruppe Rheinland
Hier finden sie die Bewertung durch die AG Satzungsänderung
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