Anschubfinanzierung

Es ist uns ein Anliegen, Denkmalbesitzern mit unserem fachlichen Wissen beratend sowie mit finanzieller Unterstützung zur Seite zu stehen. So wollen wir konkrete  Erhaltungs- und Restaurierungsmaßnahmen an historischen Objekten durch eine begrenzte Anschubfinanzierung fördern. Sinnvoll eingesetzt, bewirkt sie die Freigabe erheblich größerer finanzieller Mittel durch weitere Geldgeber.

Unterstützt wird die Restaurierung historischer Bausubstanz, soweit sie Teil eines Kulturdenkmals ist, sowie archäologische Maßnahmen an Burgen und Wehranlagen. Die Entscheidung der Stiftung für eine Mittelvergabe an ein bestimmtes Objekt schließt grundsätzlich die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Denkmalbehörden, die Einbeziehung von Fachleuten im Denkmalschutz, die Abstimmung aller Maßnahmen mit dem Eigentümer und die Sicherung der Kontinuität der Maßnahmen mit ein.

Die Bewerbungen um finanzielle Unterstützung nehmen die Vorstände aller Landesgruppen gerne entgegen. Dies kann auch mit einer Besichtigung vor Ort verbunden sein. Oder Sie richten Ihren formlosen Antrag an:

Dr. Holger Mertens
Landeskonservator
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48147 Münster
holger.mertens@lwl.org