Landesgruppe Hessen

Wolfgang Bogensberger M.A.
Berger Straße 112
60316 Frankfurt
wolfgang@bogensberger.org

Am 01.06.2024 wurde der Vorstand der Landesgruppe Hessenin Lollar neu gewählt und setzt sich nun wie folgt zusammen.

Wolfgang Bogensberger M.A. (Vorsitzender)
Rainer Kurz
Michael Dorgarten
Claudia Nitzsche M.A.
Burgverein Kronberg e.V., vertreten durch Martha Ried
Gerhard Wagner
Dr. Gerd Strickhausen
Dr. Nina Bode-Strickhausen

Informationen zu den Vorschlägen zur Satzungsänderung
Erläuterung der Beschlussvorschläge zu Satzungsänderungen

Zahlreiche Anregungen zur Satzungsreform bezogen sich auf redaktionelle Hinweise oder Begrifflichkeiten. Zumeist konnten diese Änderungsempfehlungen nachvollzogen werden und die AG Satzungsreform schlägt vor, diese anzunehmen.
Aufgrund der Eingaben wurden drei Änderungen, die anders sind als der ursprüngliche Vorschlag, durch die AG Satzungsreform als Beschlussempfehlung übernommen:
Eine wesentliche Änderungen ist, dass entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, die Kann-Bestimmung mit der Mitglieder des Vorstands finanziell hätten entschädigt werden können, nur auf Tätigkeiten beschränkt, die außerhalb des Vorstandsamts liegen.
Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, bei den Präsidiumswahlen ein Wahlleiter nicht mehr durch das Präsidium bestimmt werden soll, sondern von der Versammlung gewählt wird. Das Präsidium kann dann nur noch einen Wahlleiter vorschlagen, diesen aber nicht mehr bestimmen.
Schließlich gab es viel Widerspruch zu der Regelung, wonach das Präsidium eine Wahlordnung hätte erlassen können. Hier empfiehlt die AG Satzungsreform jetzt, diese Möglichkeit zu streichen und stattdessen ein Wahlprocedere genauer in der Satzung zu beschreiben. 

Im Zuge der weiteren Befassung mit den Eingaben fielen auch der AG Satzungsreform noch Veränderungsbedarfe auf. So lassen sich vielleicht einige Regelungen sprachlich klarer und nachvollziehbarer fassen, weswegen hierzu einige Änderungen vorgeschlagen werden.
Andererseits gibt es Vorschläge zur Ergänzung.
Größter Widerspruch entzündet sich an dem vorgeschlagenen Listenwahlverfahren bei den Präsidiumswahlen. Diese war aus zwei Gründen vorgeschlagen worden. Erstens funktioniert ein Präsidium dann am besten, wenn es ein gutes Team bildet, sich also schon vorher findet und als Liste antritt. Zweitens verkürzt eine Listenwahl die Wahlprozedur auf einer Mitgliederversammlung erheblich. Deswegen schlägt die AG Satzungsreform zwar vor, bei einer Listenwahl bleiben zu können, wenn 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung für jedes Präsidiumsmitglied nur ein Wahlvorschlag vorliegt, also mit der Einladung eine Liste verschickt wird.
Wenn es aber Einzelkandidaten gibt, soll die Mitgliederversammlung entscheiden, ob sie die Besetzung einzelner Präsidiumsposten aus mehreren Kandidaten auswählen möchte.
Das soll aber nur gelten, wenn die Kandidaten zuvor einer Einzelwahl zugestimmt haben und mit der Einladung zur Mitgliederversammlung vorstellen, damit sich die Mitglieder schon vor der Sitzung ein Bild von den Kandidaten machen können.
Eine Listenwahl wird auch vorgeschlagen, wenn es 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung mehrere Wahllisten gibt, aber keine Einzelkandidatenvorschläge gibt.
Gibt es für einzelne Präsidiumsposten mehrere Kandidaten, entscheidet die Mitgliederversammlung, ob sie eine Einzelwahl zulassen möchte. Damit bleiben Kampfabstimmungen zu einzelnen Präsidiumsposten möglich. Gibt es aber keine Gegenkandidaten kann das Wahlprocedere in einer Mitgliederversammlung damit deutlich abgekürzt werden.

Schließlich gab es auch Kritik an den Vorschlägen, die die AG Satzungsreform zurückweist.

Hier finden Sie die Eingaben aus der Landesgruppe Hessen
Hier finden Sie die Bewertung durch die AG Satzungsreform