Landesgruppe Nord

Auf der Landesgruppenversammlung am 1. März 2025 wurde der neue Landesgruppenvorstand gewählt:

Vorsitzender der Landesgruppe:
Herrn Dipl.-Pol.     
Peter Kleinort       
Bortelkamp 25      
25462  Rellingen     
04101-590689
E-Mail: DBV-LGNord@web.de

Weitere Vorstandsmitglieder:
Dr. Klaus Püttmann
Jürgen Römling
Detlev Blohm
Axel Deuer

Als die älteste regionale Vertretung der Deutschen Burgenvereinigung feiert die Landesgruppe Nord 2023 ihr 55-jähriges Bestehen. In ihr vereinen sich die Mitglieder aus dem Großraum Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg.

Das Gebiet der Landesgruppe ist geprägt durch slawische, dänische und preußische Einflüsse und nicht zuletzt durch den über vier Jahrhunderte bestehenden nordeuropäischen Handelsverbund Hanse. So ist auch heute noch ein bürgerlicher Stolz sichtbar; ebenso wie eine lebendige adelige und großbürgerliche Gesellschaft in der durch Landwirtschaft geprägten Fläche ihren Wohlstand über ihre Bauten präsentierte.

Die Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg zeigen eindrucksvoll ihre stolze Vergangenheit - sichtbar unter anderem in Stadtpalais und städtischen Befestigungsanlagen. Aus allen drei Hansestädten befinden sich Teile auf der UNESCO-Welterbeliste. Die architektonische Landschaft Schleswig-Holsteins umfasst prächtige Residenzschlösser, Gutsanlagen und Herrenhäuser. Burgen sowie frühe Befestigungs- und Verteidigungsanlagen finden sich im Gebiet der Landesgruppe nur noch rudimentär als archäologische Besonderheiten oder in Teilen rekonstruiert.

Die Landesgruppen-Mitglieder und unsere Gäste treffen sich regelmäßig zu Veranstaltungen, Eintages- oder Mehrtagesexkursionen sowie zu Vorträgen mit verschiedenen Themenschwerpunkten aus Bauforschung, Bau- und Gartendenkmalschutz und Denkmalpflege, aber auch zu geselligen Runden und zum allgemeinen Austausch.

Unser Landesgruppen-Vorstand setzt sich derzeit aus sechs Personen zusammen, die mehrheitlich beruflich, teilweise auch privat als Objektbesitzer, mit dem Erhalt historischer Bausubstanz vertraut sind. Sollten Sie Fragen zu den Aktivitäten der Landesgruppe Nord haben, an einer Veranstaltung teilnehmen, oder sich in unserer Landesgruppe engagieren wollen, dann sind Sie herzlich eingeladen, Kontakt mit dem Vorsitzenden Herrn Peter Kleinort aufzunehmen.

Kontakt: DBV-LGNord@web.de

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Erläuterung der Beschlussvorschläge zu Satzungsänderungen

Zahlreiche Anregungen zur Satzungsreform bezogen sich auf redaktionelle Hinweise oder Begrifflichkeiten. Zumeist konnten diese Änderungsempfehlungen nachvollzogen werden und die AG Satzungsreform schlägt vor, diese anzunehmen.
Aufgrund der Eingaben wurden drei Änderungen, die anders sind als der ursprüngliche Vorschlag, durch die AG Satzungsreform als Beschlussempfehlung übernommen:
Eine wesentliche Änderungen ist, dass entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, die Kann-Bestimmung mit der Mitglieder des Vorstands finanziell hätten entschädigt werden können, nur auf Tätigkeiten beschränkt, die außerhalb des Vorstandsamts liegen.
Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, bei den Präsidiumswahlen ein Wahlleiter nicht mehr durch das Präsidium bestimmt werden soll, sondern von der Versammlung gewählt wird. Das Präsidium kann dann nur noch einen Wahlleiter vorschlagen, diesen aber nicht mehr bestimmen.
Schließlich gab es viel Widerspruch zu der Regelung, wonach das Präsidium eine Wahlordnung hätte erlassen können. Hier empfiehlt die AG Satzungsreform jetzt, diese Möglichkeit zu streichen und stattdessen ein Wahlprocedere genauer in der Satzung zu beschreiben.

Im Zuge der weiteren Befassung mit den Eingaben fielen auch der AG Satzungsreform noch Veränderungsbedarfe auf. So lassen sich vielleicht einige Regelungen sprachlich klarer und nachvollziehbarer fassen, weswegen hierzu einige Änderungen vorgeschlagen werden.
Andererseits gibt es Vorschläge zur Ergänzung.
Größter Widerspruch entzündet sich an dem vorgeschlagenen Listenwahlverfahren bei den Präsidiumswahlen. Diese war aus zwei Gründen vorgeschlagen worden. Erstens funktioniert ein Präsidium dann am besten, wenn es ein gutes Team bildet, sich also schon vorher findet und als Liste antritt. Zweitens verkürzt eine Listenwahl die Wahlprozedur auf einer Mitgliederversammlung erheblich. Deswegen schlägt die AG Satzungsreform zwar vor, bei einer Listenwahl bleiben zu können, wenn 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung für jedes Präsidiumsmitglied nur ein Wahlvorschlag vorliegt, also mit der Einladung eine Liste verschickt wird.
Wenn es aber Einzelkandidaten gibt, soll die Mitgliederversammlung entscheiden, ob sie die Besetzung einzelner Präsidiumsposten aus mehreren Kandidaten auswählen möchte.
Das soll aber nur gelten, wenn die Kandidaten zuvor einer Einzelwahl zugestimmt haben und mit der Einladung zur Mitgliederversammlung vorstellen, damit sich die Mitglieder schon vor der Sitzung ein Bild von den Kandidaten machen können.
Eine Listenwahl wird auch vorgeschlagen, wenn es 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung mehrere Wahllisten gibt, aber keine Einzelkandidatenvorschläge gibt.
Gibt es für einzelne Präsidiumsposten mehrere Kandidaten, entscheidet die Mitgliederversammlung, ob sie eine Einzelwahl zulassen möchte. Damit bleiben Kampfabstimmungen zu einzelnen Präsidiumsposten möglich. Gibt es aber keine Gegenkandidaten kann das Wahlprocedere in einer Mitgliederversammlung damit deutlich abgekürzt werden. Schließlich gab es auch Kritik an den Vorschlägen, die die AG Satzungsreform zurückweist.

Hier finden Sie die Eingaben der Landesgruppe Nord
Hier finden Sie die Bewertung durch die AG Satzungsreform

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